Musterformulierungen für das Entscheid-Dispositiv der anordnenden Behörde (KESB oder Gericht):
Es wird für die Eltern ([Namen der Eltern und Kontaktangaben wie Adresse, E‑Mail-Adressen, Telefonnummern]) von [Namen der Kinder] eine Mediation angeordnet.
Die Eltern werden angewiesen, verbindlich und aktiv an den Mediationssitzungen teilzunehmen.
Mit der Durchführung der Co-Mediation werden [Namen der Mediatorin/des Mediators] betraut.
Die Ziele der Mediation sind [zutreffende Ziele auswählen und bei Bedarf anpassen/ergänzen]:
Förderung einer konstruktiven und respektvollen Kommunikation zwischen den Eltern im Hinblick auf Information, Austausch und Klärung über die Kinderbelange;
Förderung der elterlichen Kooperation;
Verbesserung der Akzeptanz unterschiedlicher Erziehungsstile und Haltungen des jeweils anderen Elternteils;
Erarbeitung gemeinsamer, verbindlicher und zukunftsweisender Vereinbarungen, die den Bedürfnissen und Interessen der Kinder entsprechen;
Festlegen konkreter Regelungen zur Kinderbetreuung, Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Betreuungsregelung mit Ferien und Feiertagen einschliesslich des Verhaltens im Konfliktfall;
Kindeswohlorientierte Vereinbarungen für den Familienalltag erarbeiten;
[…]
Die Rechnungsstellung der Mediatoren erfolgt direkt zuhanden des Gerichts. Es wird einstweilen ein Kostendach von Fr. 6’000.00 zzgl. Mehrwertsteuer (12 Stunden Mediation à Fr. 400.– sowie 6 Stunden Koordinations- und Administrationsarbeiten à Fr. 200. – ) festgesetzt. Bei Bedarf kann das Mediationsteam eine Erweiterung des Kostendachs bzw. eine Verlängerung der Mediation beantragen.
Das Mediationsteam ist zur Mitteilung verpflichtet, falls keine Mediation zustande kommt, die Mediation mehr Zeit beansprucht oder diese abgebrochen wird.
Das Mediationsteam wird aufgefordert, [das Gericht/die KESB] bis zum [Datum] über den Stand der Mediation zu orientieren.
Das Mediationsteam wird aufgefordert, [dem Gericht/der KESB] nach Abschluss bzw. Beendigung der Mediation einen Kurzbericht über den Verlauf und das Ergebnis der Mediation zu erstatten.
Das Verfahren wird für die Dauer der Mediation sistiert.
Die Rechtsvertretungen der Eltern und weitere Personen des aktiven Helfersystems werden gebeten, während der Mediation auf Unterstützung und rechtliche Schritte zu verzichten, um die eigenverantwortliche Konfliktlösung zwischen den Eltern zu fördern bzw. diese nicht zu erschweren. Die Rolle einer bereits eingesetzten Beistandsperson während der laufenden Mediation muss individuell geklärt werden.
[Weitere Bestimmungen wie Mitteilungssatz Kosten- und Entschädigungsfolgen, Rechtsmittel etc.]