Grundlagen und Kostenrahmen

Wie wir arbeiten

vater_kind

Media­ti­ons­ver­ständ­nis

Die Fra­ge­stel­lun­gen und Kon­flik­te wer­den in der Ange­ord­ne­ten Media­ti­on durch Ver­han­deln mit den Eltern eigen­ver­ant­wort­lich gelöst. Das Media­ti­ons­team ent­schei­det nicht; es lei­tet das Gespräch und ver­mit­telt zwi­schen den Kon­flikt­par­tei­en, bzw. führt das Ver­fah­ren, um eine pas­sen­de, zukunfts­ori­en­tier­te Lösung zu ermög­li­chen. Es hat kei­ne Gut­ach­ter- oder Weisungsfunktion. 

Abschluss der Mediation

Die Ange­ord­ne­te Media­ti­on wird mit einem Kurz­be­richt abge­schlos­sen. Muss die Media­ti­on abge­bro­chen oder ver­län­gert wer­den, wird die zuwei­sen­de Stel­le (Gericht oder KESB) infor­miert und ent­schei­det über die wei­te­ren Schrit­te oder Massnahmen.

Kon­tra-Indi­ka­ti­on

Media­ti­on eig­net sich weni­ger für Fami­li­en in lau­fen­den Straf­ver­fah­ren oder bei Fami­li­en, bei denen ein Eltern­teil Gewalt aus­übt. In sol­chen Situa­tio­nen muss im Ein­zel­fall abge­spro­chen wer­den, ob eine Media­ti­on mög­lich ist.

Auf­trags­er­tei­lung 

Zie­le 

Vor­aus­set­zun­gen 

Ablauf 

Kos­ten­rech­nung