Mediationsverständnis
Die Fragestellungen und Konflikte werden in der Angeordneten Mediation durch Verhandeln mit den Eltern eigenverantwortlich gelöst. Das Mediationsteam entscheidet nicht; es leitet das Gespräch und vermittelt zwischen den Konfliktparteien, bzw. führt das Verfahren, um eine passende, zukunftsorientierte Lösung zu ermöglichen. Es hat keine Gutachter- oder Weisungsfunktion.
Abschluss der Mediation
Die Angeordnete Mediation wird mit einem Kurzbericht abgeschlossen. Muss die Mediation abgebrochen oder verlängert werden, wird die zuweisende Stelle (Gericht oder KESB) informiert und entscheidet über die weiteren Schritte oder Massnahmen.
Kontra-Indikation
Mediation eignet sich weniger für Familien in laufenden Strafverfahren oder bei Familien, bei denen ein Elternteil Gewalt ausübt. In solchen Situationen muss im Einzelfall abgesprochen werden, ob eine Mediation möglich ist.
Auftragserteilung →
Die KESB oder das Gericht entschädigen die Mediatoren.
Ziele →
Voraussetzungen →
Ablauf →
Kostenrechnung →